Digitaler Kinderschutz in Zeiten von Selfies, Sexting und Sextortion

Was muss ich tun, damit Ihr das Bild nicht meiner Familie zeigt?

Ein 17jähriger Schotte hatte zu große Angst vor der Bloßstellung durch einen Erpresserring. Er nahm sich das Leben. Durch Operation Strikeback verhaftete Interpol 58 Mitglieder eines „Internet Erpresserrings“, der seine Opfer – vornehmlich Männer und Jungs – mithilfe einer weiblich, sexy Fake-Identität verführt Nacktfotos oder Masturbationsvideos von sich zu versenden. Ist das Bild verschickt, schnappt die Falle zu. Das Opfer wird aufgefordert Geld zu zahlen, um eine. Veröffentlichung des Sexting Selfies zu verhindern. Zwischen 500 und 1.500 US Dollar zahlen die Opfer laut Interpol. Die Opfer stammten meistens aus aus Hongkong, Indonesien, Singapur, den Philippinen, USA und Großbritannien.

Wenn das Sexting Selfie zur Waffe gegen sich selbst wird

Amerikanische und englische Studien belegen, jedes 4. Mädchen hat schon einmal ein Sexting Selfie von sich verschickt oder gepostet. In Deutschland immerhin schon jedes 6. Mädchen und jeder 9. Junge sagt eine Studie aus Merseburg. Selfies und Sexting sind wichtig im Zeitalter des digitalen Exhibitionismus. Nur wer sich präsentiert und schön ist, ist ganz vorne mit dabei. 

Cybergrooming hin zum sexuellen Missbrauch

Sexting ist ein perfektes Mittel für Täter und Täterinnen auf der Suche nach Opfern. Hat ein Mädchen oder Junge erst einmal ein Nacktbild von sich verschickt, steigt der Druck – weitere Bilder von sich zu schicken, andere Mädchen oder Jungen vor die Kamera zu locken oder sich zu treffen. Noch nie war es so leicht wie heute Mädchen und Jungen zu treffen. Online in sozialen Netzwerken oder Spielen über Skype oder Messenger wie WhatsApp. Die Auswahl ist groß, das Risiko klein. Hunderte und gar 1000ende Mädchen oder Jungen werden so zu Opfern wie der Fall eines 20jährigen Täters aus Österreich beweist.

Der Sprung vom Polaroid- ins Digital-Zeitalter

Wir müssen Kinder gegen die vielfältigen Missbrauchsgefahren im Netz schützen. Das heißt wir müssen Anbieter gesetzlich verpflichten, Angebote für Kinder den Standards des Kinderschutzes zu unterwerfen. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung zu einer Altersverifikationen genauso wie alle interaktiven Onlineangebote für Kinder und Jugendliche (Chats, Onlinespiele, soziale Netzwerke) nur moderiert anzubieten.

 

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